Unterposition 070991Artischocken
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 070991 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0709 („Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Ägypten | — | |
| Albanien | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Y086Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien | ||
| Algerien | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Andorra | 0% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 6,9% | |
| Besetzte palästinensische Gebiete | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Bosnien und Herzegowina | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Y087Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina | ||
| Chile | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Ecuador | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Georgien | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| Israel | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat. | ||
| Japan | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Kanada | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Kolumbien | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Kosovo | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Y090Antrag auf Präferenzbehandlung für Zollgebiet Kosovo | ||
| Länder des westlichen Balkans (AL, BA, ME, MK, XK, XS) | 0% | |
| Y085Waren, die im Rahmen "autonomer Handelsmaßnahmen" eingeführt werden | ||
| Libanon | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Marokko | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Mexiko | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Moldau, Republik | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Montenegro | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Y088Antrag auf Präferenzbehandlung für Montenegro | ||
| Neuseeland | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Nordmazedonien | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Y089Antrag auf Präferenzbehandlung für Nordmazedonien | ||
| Peru | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Präferenzursprung gemäß dem Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union einerseits und dem Königreich Marokko andererseits zur Änderung der Protokolle Nr. 1 und Nr. 4 des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits. | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Serbien | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Y091Antrag auf Präferenzbehandlung für Serbien | ||
| Singapur | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Südafrika | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | |
| Tunesien | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Türkei | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Ukraine | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0% | |
| Vietnam | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
| Zentralamerika | 0% Teils abhängig von Bedingungen | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| San Marino | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 070991 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 070991
070991 bezeichnet „Artischocken“, eine Einreihung innerhalb der Position 0709 („Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für San Marino hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 37 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Ägypten, Albanien, Algerien u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1926/25, Decision 0245/02, Decision 0037/17 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Ägypten, Albanien, Algerien u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 070991 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA), Antrag auf Präferenzbehandlung für Albanien, Antrag auf Präferenzbehandlung für Bosnien und Herzegowina u. a. erforderlich sein.
Für 070991 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
070991 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0709 („Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 070991 erfasst speziell „Artischocken“.
Die Einreihung 070991 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.