KN-Code 07099210zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 07099210 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0709 („Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Ägypten | 0% |
| Albanien | 0% |
| Andorra | 0% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Montenegro | 0% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Serbien | 0% |
| Südafrika | 0% |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0% |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| San Marino | 0% |
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 4,5% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Präferenz + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Algerien | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
| APS - Allgemeine Regelung | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
| Chile | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
| Mexiko | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
| Singapur | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
| Türkei | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Präferenz-Kontingent + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Libanon | 0% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 07099210 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 07099210
07099210 bezeichnet „zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt“, eine Einreihung innerhalb der Position 0709 („Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für San Marino hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 10 Maßnahmen für Ägypten, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Als „Preference under end-use“ sind 8 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. hinterlegt. Als „Preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für Libanon hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 091177. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0245/02, Decision 0240/10 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ägypten, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 07099210 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Für 07099210 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
07099210 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 070992 („Oliven“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 07099210 erfasst speziell „zu anderen Zwecken als zur Ölgewinnung bestimmt“.
Die Einreihung 07099210 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.