KN-Code 07099910Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.))
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 07099910 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 0709 („Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 10,4%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Ägypten | 0% |
| Albanien | 0% |
| Andorra | 0% |
| APS - Allgemeine Regelung | 6,9% |
| Bosnien und Herzegowina | 0% |
| Chile | 0% |
| Ecuador | 0% |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% |
| Kosovo | 0% |
| Libanon | 0% |
| Mexiko | 0% |
| Montenegro | 0% |
| Nordmazedonien | 0% |
| Serbien | 0% |
| Südafrika | 0% |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% |
| Türkei | 0% |
| ÜLG (Überseeische Länder und Gebiete) | 0% |
| Schweiz | 0% |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| San Marino | 0% |
Einfuhrkontrollen
Amtliche Pflanzenkontrolle
Herkunft: ERGA OMNES
Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 oder ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]
Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind. (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission)
Pflanzen, mit Ausnahme von zum Anpflanzen bestimmten Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden, sind von amtlichen Kontrollen ausgenommen. Für sie ist kein GGED-PP erforderlich. [Artikel 7 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2019/2122]
Ausfuhr (Export)
Für den Code 07099910 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 07099910
07099910 bezeichnet „Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.))“, eine Einreihung innerhalb der Position 0709 („Anderes Gemüse, frisch oder gekühlt“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für San Marino hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 18 Maßnahmen für Ägypten, Albanien, Andorra, APS - Allgemeine Regelung u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Schweiz hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090933. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0245/02, Decision 0240/10 u. a.
Für Waren mit Ursprung Ägypten, Albanien, Andorra, APS - Allgemeine Regelung u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 07099910 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Schweiz.
Für 07099910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
07099910 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 070999 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 07099910 erfasst speziell „Salate (ausgenommen solche der Art Lactuca sativa sowie Chicorée (Cichorium spp.))“.
Die Einreihung 07099910 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.