Unterposition 071190anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 071190 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0711 („Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 071190 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 4,8 % und 12 %.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 071190
071190 steht in Position 0711 „Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
Häufige Fragen zu 071190
071190 bezeichnet „anderes Gemüse; Mischungen von Gemüsen“, eine Einreihung innerhalb der Position 0711 („Gemüse, vorläufig haltbar gemacht, zum unmittelbaren Genuss nicht geeignet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
071190 umfasst 6 Untercodes, darunter „Früchte der Gattungen Capsicum oder Pimenta, ausgenommen Gemüsepaprika oder Paprika ohne brennenden Geschmack“, „Zuckermais“ und „Speisezwiebeln“ u. a.
Die Einreihung 071190 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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