Unterposition 071339andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 071339 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0713 („Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 0%.
Einfuhr (Import)
Sonderzölle
| Maßnahme | Herkunft | Zollsatz |
|---|---|---|
| Zusätzliche Zölle | ERGA OMNES Gilt nicht für: Russische Föderation, Weißrußland | – |
| Zusätzliche Zölle | Russische Föderation | 50% |
| Zusätzliche Zölle | Weißrußland | 50% |
Einfuhrkontrollen
Import prohibition
Herkunft: Nigeria
Ausfuhr (Export)
Für den Code 071339 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Unterpositionen zu 071339
071339 steht in Position 0713 „Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“. Auf derselben Ebene liegen 11 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 071310 | Erbsen (Pisum sativum) |
| 071320 | Kichererbsen |
| 071331 | Bohnen der Art Vigna mungo (L.) Hepper oder Vigna radiata (L.) Wilczek |
| 071332 | Adzukibohnen (Phaseolus oder Vigna angularis) |
| 071333 | Gartenbohnen (Phaseolus vulgaris) |
| 071334 | Bambara-Erdnüsse oder Erderbsen (Vigna subterranea oder Voandzeia subterranea) |
| 071335 | Kuhbohnen (Vigna unguiculata) |
| 071340 | Linsen |
| 071350 | Puffbohnen (Dicke Bohnen) (Vicia faba var. major), Pferdebohnen und Ackerbohnen (Vicia faba var. equina und Vicia faba var. minor) |
| 071360 | Straucherbsen (Cajanus cajan) |
| 071390 | andere |
Häufige Fragen zu 071339
071339 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 0713 („Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zusätzliche Zölle“ sind 3 Maßnahmen für alle Länder (ERGA OMNES), Russische Föderation und Weißrußland hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0625/20 und Regulation 1227/25.
Für 071339 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 071339 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
071339 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 0713 („Getrocknete ausgelöste Hülsenfrüchte, auch geschält oder zerkleinert“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 071339 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 071339 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.