Position 0714Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 0714 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 07 („Gemüse, Pflanzen, Wurzeln und Knollen, die zu Ernährungszwecken Verwendet Werden“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 0714 insgesamt 6 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 3 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 0714
0714 bezeichnet „Maniok, Pfeilwurz (Arrowroot) und Salep, Topinambur, Süßkartoffeln und ähnliche Wurzeln und Knollen mit hohem Gehalt an Stärke oder Inulin, frisch, gekühlt, gefroren oder getrocknet, auch in Stücken oder in Form von Pellets; Mark des Sagobaumes“ im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
0714 umfasst 6 Untercodes, darunter „Maniok“, „Süßkartoffeln“ und „Yamswurzeln (Dioscorea spp.)“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3 % und 3 %.
Die Einreihung 0714 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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