Unterposition 080211in der Schale
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 080211 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 0802 („Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Unterposition bündelt 080211 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 5,6 %.
KN-Codes
Ähnliche Unterpositionen zu 080211
080211 steht in Position 0802 „Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet“. Auf derselben Ebene liegen 16 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
Häufige Fragen zu 080211
080211 bezeichnet „in der Schale“, eine Einreihung innerhalb der Position 0802 („Andere Schalenfrüchte, frisch oder getrocknet, auch ohne Schalen oder enthäutet“) im Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).
080211 umfasst 2 Untercodes, darunter „bittere Mandeln“ und „andere“.
Die Einreihung 080211 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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