Position 1001Weizen und Mengkorn

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1001
Weizen und Mengkorn

Die Zolltarifnummer 1001 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 10 („Getreide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Als Position bündelt 1001 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
100111zur Aussaat
100119andere
100191zur Aussaat
100199andere

Ähnliche Positionen zu 1001

1001 steht in Kapitel 10 „Getreide“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
1002Roggen
1003Gerste
1004Hafer
1005Mais
1006Reis
1007Körner-Sorghum
1008Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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