Unterposition 100840Fonio (Digitaria spp.)

Gültig seit 01.01.2012

Die Zolltarifnummer 100840 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1008 („Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren0%
U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA)
Albanien0%
Besetzte palästinensische Gebiete0%
Bosnien und Herzegowina0%
Chile27,75 EUR pro Tonne
Ecuador0%
Japan0%
Kanada0%
Kosovo0%
Montenegro0%
Neuseeland9,25 EUR pro Tonne
Nordmazedonien0%
Peru0%
Serbien0%
Singapur0%
Ukraine0%

Einfuhrkontrollen

  • Amtliche Pflanzenkontrolle

    Herkunft: Phytosanitary - G026 AR AU BO BR CL NZ UY

    Voraussetzung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Vorlage eines gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED-PP) für Sendungen von i) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/625 oder ii) Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und anderen Gegenständen, die beim Eingang in die Union Gegenstand einer der Maßnahmen oder Bedingungen gemäß Artikel 47 Absatz 1 Buchstabe d, e oder f der Verordnung (EU) 2017/625 sind [Artikel 40 Absatz 1 Buchstabe c der Durchführungsverordnung (EU) 2019/1715 der Kommission]

    Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände sind –mit Ausnahme der gemäß Artikel 15 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 durchzuführenden Kontrollen – von Nämlichkeitskontrollen und Warenuntersuchungen an Grenzkontrollstellen ausgenommen, sofern sie im Einklang mit Artikel 48 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind. (Artikel 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2122 der Kommission)

Ähnliche Unterpositionen zu 100840

100840 steht in Position 1008 „Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; anderes Getreide“. Auf derselben Ebene liegen 7 weitere Unterpositionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
100810Buchweizen
100821zur Aussaat
100829andere
100830Kanariensaat
100850Quinoa (Chenopodium quinoa)
100860Triticale
100890anderes Getreide

Häufige Fragen zu 100840

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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