Zolltarifnummer 1210209099andere

Gültig seit 01.07.2003

Die Zolltarifnummer 1210209099 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1210 („Hopfen (Blütenzapfen), frisch oder getrocknet, auch gemahlen, sonst zerkleinert oder in Form von Pellets; Lupulin“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt II („Waren pflanzlichen Ursprungs“).

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

Diese Ware ist grundsätzlich zollfrei. Unter bestimmten Handelsabkommen können spezielle Zollsätze gelten.

Ergänzende Maßeinheit

–

Einfuhrkontrollen

  • Einfuhrkontrolle – Lebensmittelsicherheit

    Herkunft: Alle Drittländer

    Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist abhängig von der Vorlage einer Äquivalenzbescheinigung oder einem Auszug aus einer Aquivalenzbescheinigung gemäß Verordnung (EU) 2023/2834.

  • Einfuhrkontrolle – Lebensmittelsicherheit

    Herkunft: Europäische Union

    Die Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr ist abhängig von der Vorlage einer Bescheinigung gemäß VO (EG) Nr. 1308/2013 (ABl. L 347).

Ähnliche Zolltarifnummern zu 1210209099

1210209099 steht in KN-Code 12102090 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
1210209010in Paketen von nicht mehr als 1 Kilogramm, die zum Verkauf an Einzelne für ihre private Verwendung, für wissenschaftliche und technische Versuche oder für eine Messe bestimmt sind und unter die dafür vorgesehene Zollregelung fallen, wobei die Bezeichnung das Gewicht und der letzte Verwendungszweck des Erzeugnisses auf der Verpackung angegeben sein muss
1210209090anderes

Häufige Fragen zu 1210209099

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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