Position 1502Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position|1503
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1502 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 15 („Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Als Position bündelt 1502 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1502
1502 bezeichnet „Fett von Rindern, Schafen oder Ziegen, ausgenommen solches der Position 1503“ im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
1502 umfasst 2 Untercodes, darunter „Talg“ und „anderes“.
Die Einreihung 1502 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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