Unterposition 150420Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 150420 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1504 („Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Als Unterposition bündelt 150420 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 150420
150420 bezeichnet „Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen, ausgenommen Leberöle“, eine Einreihung innerhalb der Position 1504 („Fette und Öle sowie deren Fraktionen, von Fischen oder Meeressäugetieren, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
150420 umfasst 2 Untercodes, darunter „feste Fraktionen“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 0 %.
Die Einreihung 150420 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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