Position 1512Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1512 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 15 („Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Als Position bündelt 1512 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1512
1512 bezeichnet „Sonnenblumenöl, Safloröl und Baumwollsamenöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“ im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
1512 umfasst 4 Untercodes, darunter „rohe Öle“, „andere“ und „rohes Öl, auch von Gossypol befreit“ u. a.
Die Einreihung 1512 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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