KN-Code 15132950in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 15132950 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1513 („Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 12,8%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 8,9% |
| Norwegen | 0% |
| Singapur | 0% |
Schiffe und Bohrplattformen
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| ERGA OMNES | 0% | |
| C990Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Öko-Erzeugnisse
Herkunft: ERGA OMNES
Wird in der Kennzeichnung, in Werbematerial oder Begleitunterlagen von Erzeugnissen auf die ökologische/biologische Produktion Bezug genommen, so muss bei der Einfuhr gemäß Artikel 45 Absatz 1 VO (EU) 2018/848 (Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr) der Anmelder eine Kontrollbescheinigung C644 vorlegen. Für nicht unter die VO (EU) 2018/848 fallende Erzeugnisse ist der Code Y929 anzugeben. Diese Bestimmungen gelten zusätzlich zu den Vorschriften über die Verwendung des Gemeinsamen Gesundheitsausweises (CHED) durch die zuständigen Behörden an Grenzkontrollstellen gemäß Artikel 56 Absatz 3 Buchstabe b Ziffer i, der Verordnung (EU) 2017/625 und den Kontrollstellen gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2019/2123 der Kommission und den Vorschriften für Entscheidungen über Sendungen gemäß Artikel 55 der Verordnung (EU) 2017/625.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 15132950 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 15132950
15132950 bezeichnet „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“, eine Einreihung innerhalb der Position 1513 („Kokosöl (Kopraöl), Palmkernöl und Babassuöl sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Aussetzung für Schiffe/Bohrplattformen“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Norwegen und Singapur hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 2658/87, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Norwegen und Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 15132950 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 15132950 Nachweise wie Bewilligung für die Endverwendung von Wasserfahrzeugen und Plattformen (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Indonesien, Island, Liechtenstein, Norwegen u. a.
Für 15132950 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
15132950 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 151329 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 15132950 erfasst speziell „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“.
Die Einreihung 15132950 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.