KN-Code 15151910zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 15151910 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1515 („Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Norwegen | 0% |
End-Use-Zollsätze
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| ERGA OMNES | — |
Präferenz + End-Use
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 1,6% | |
| N990EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 15151910 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 15151910
15151910 bezeichnet „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“, eine Einreihung innerhalb der Position 1515 („Andere pflanzliche oder mikrobielle Fette und fette Öle (einschließlich Jojobaöl) sowie deren Fraktionen, auch raffiniert, jedoch nicht chemisch modifiziert“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
Als „Non preferential duty under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Als „Preference under end-use“ ist eine Maßnahme für APS - Allgemeine Regelung hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1652/24, Decision 0818/11 und Regulation 0978/12.
Für Waren mit Ursprung Norwegen sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 15151910 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Weißrußland und Indonesien.
Für 15151910 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
15151910 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 151519 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der Beschaffenheit und der Zweckbestimmung der Ware; 15151910 erfasst speziell „zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“.
Die Einreihung 15151910 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.