Unterposition 151620pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 151620 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1516 („Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Als Unterposition bündelt 151620 insgesamt 5 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,4 % und 50 %.
KN-Codes
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 15162010 | hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs) |
| 15162091 | in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger |
| 15162095 | Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett, Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln |
| 15162096 | Erdnussöl, Baumwollsaatöl, Sojaöl oder Sonnenblumenöl; andere Öle mit einem Gehalt an freien Fettsäuren von weniger als 50|GHT und ausgenommen Palmkernöl, Illipefett, Kokosöl (Kopraöl), Raps- und Rübsenöl oder Kopaivaöl |
| 15162098 | andere |
Häufige Fragen zu 151620
151620 bezeichnet „pflanzliche Fette und Öle sowie deren Fraktionen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1516 („Tierische, pflanzliche oder mikrobielle Fette und Öle sowie deren Fraktionen, ganz oder teilweise hydriert, umgeestert, wiederverestert oder elaidiniert, auch raffiniert, jedoch nicht weiterverarbeitet“) im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
151620 umfasst 5 Untercodes, darunter „hydriertes Rizinusöl (sog. Opalwachs)“, „in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1 kg oder weniger“ und „Raps- und Rübsenöl, Leinöl, Sonnenblumenöl, Illipefett, Karitefett, Domorifett, Tulucunaöl oder Babassuöl, zu technischen oder industriellen Zwecken, ausgenommen zum Herstellen von Lebensmitteln“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 3,4 % und 50 %.
Die Einreihung 151620 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.