Position 1521Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1521 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 15 („Tierische, Pflanzliche oder Mikrobielle Fette und Öle und Erzeugnisse Ihrer Spaltung; Geniessbare Verarbeitete Fette; Wachse Tierischen oder Pflanzlichen Ursprungs“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“). Als Position bündelt 1521 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,5 %.
Unterpositionen
Häufige Fragen zu 1521
1521 bezeichnet „Pflanzenwachse (ausgenommen Triglyceride), Bienenwachs, andere Insektenwachse und Walrat, auch raffiniert oder gefärbt“ im Abschnitt III („Tierische und pflanzliche Fette und Öle; Wachse“).
1521 umfasst 2 Untercodes, darunter „Pflanzenwachse“ und „andere“. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 0 % und 2,5 %.
Die Einreihung 1521 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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