Zolltarifnummer 1601009919andere
Gültig seit 01.05.2018
Die Zolltarifnummer 1601009919 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1601 („Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Schweiz | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1601009919 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1601009919
1601009919 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1601 („Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Schweiz hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090919. Rechtsgrundlage: Regulation 1126/09.
Für Waren mit Ursprung Schweiz sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 1601009919 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1601009919 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16010099 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1601009919 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 1601009919 ist im TARIC seit dem 01.05.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.