Position 1603Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1603
Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren

Die Zolltarifnummer 1603 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 16 („Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, Anderen Wirbellosen Wassertieren oder von Insekten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 1603 insgesamt 2 untergeordnete Zolltarifnummern.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
16030010in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 1|kg oder weniger
16030080andere

Häufige Fragen zu 1603

Disclaimer

Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.

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