Position 1604Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1604
Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen

Die Zolltarifnummer 1604 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 16 („Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, Anderen Wirbellosen Wassertieren oder von Insekten“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Position bündelt 1604 insgesamt 12 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 12,5 % und 25 %.

Unterpositionen

CodeBeschreibung
160411Lachse
160412Heringe
160413Sardinen, Sardinellen und Sprotten
160414Thunfische, Echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)
160415Makrelen
160416Sardellen
160417Aale
160418Haifischflossen
160419andere
160420Fische, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht
160431Kaviar
160432Kaviarersatz

Ähnliche Positionen zu 1604

1604 steht in Kapitel 16 „Zubereitungen von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren, Anderen Wirbellosen Wassertieren oder von Insekten“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
1601Würste und ähnliche Erzeugnisse, aus Fleisch, Schlachtnebenerzeugnissen, Blut oder Insekten; Lebensmittelzubereitungen auf der Grundlage dieser Erzeugnisse
1602Fleisch, Schlachtnebenerzeugnisse, Blut oder Insekten, anders zubereitet oder haltbar gemacht
1603Extrakte und Säfte von Fleisch, Fischen, Krebstieren, Weichtieren und anderen wirbellosen Wassertieren
1605Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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