Zolltarifnummer 1604142610zur Verarbeitung bestimmt
Gültig seit 01.01.2015
Die Zolltarifnummer 1604142610 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1604142610 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1604142610
1604142610 bezeichnet „zur Verarbeitung bestimmt“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Non preferential tariff quota under end-use“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 092790. Rechtsgrundlage: Regulation 2720/23.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1604142610 Nachweise wie EUS - Bewilligung in Bezug auf die Inanspruchnahme der Endverwendung (Anhang A Spalte 8c der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation und Weißrußland.
Für 1604142610 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1604142610 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16041426 („Filets genannt "Loins"“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1604142610 erfasst speziell „zur Verarbeitung bestimmt“.
Die Einreihung 1604142610 ist im TARIC seit dem 01.01.2015 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.