KN-Code 16041428andere
Gültig seit 01.01.2015
Die Zolltarifnummer 16041428 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 24%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| Albanien | 12% | |
| APS - Allgemeine Regelung | 20,5% | |
| Bosnien und Herzegowina | 16,8% | |
| Chile | 20,5% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 7,2% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Kanada | 0% | |
| Montenegro | 16,8% | |
| Neuseeland | 15% | |
| Serbien | 16,8% | |
| Südafrika | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Mexiko | 6,8% | |
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0% | |
| U067Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die folgenden Vermerk trägt "Derogation — Decision No 1/2022 of the ESA-EU Customs Cooperation Committee of 19 October 2022" oder "Dérogation — Décision no 1/2022 du comité de coopération douanière AfOA-UE du 19 octobre 2022" | ||
| Vietnam | 0% | |
Einfuhrkontrollen
Control on illegal, unreported and unregulated fishing
Herkunft: ERGA OMNES
Fischereierzeugnisse, ausgenommen – aus Jungfischen und Larven gewonnene Aquakulturerzeugnisse; — lebende Zierfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; — Süßwasserfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; — Austern, Kammmuscheln, Miesmuscheln, Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln, Quallen; — Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen (ausgenommen Flossen von Fischen der Klasse Chondrichthyes), Kopf, Schwanz, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse; — Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken; Kaviarersatz dürfen nur nach Vorlage der gültigen Erklärung des IM-Importeurs aus der CATCH in die Union eingeführt werden, wie in Feld 11 der Fangbescheinigung vorgesehen. gegebenenfalls nach Vorlage der gültigen Fangbescheinigung/vereinfachten Fangbescheinigung/Wiederausfuhrbescheinigung aus der CATCH oder in Papierform aus der Union ausgeführt werden. gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1479 der Kommission enthält die ausführliche Liste der von diesen Anforderungen ausgenommenen Fischereierzeugnisse.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Control on illegal, unreported and unregulated fishing | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 16041428
16041428 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 12 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Chile, Mexiko, Staaten des östlichen und südlichen Afrikas und Vietnam hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091936, 091853, 091618 und 098204. Rechtsgrundlage: Regulation 1101/14, Decision 0037/17, Decision 0332/09 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, Albanien, APS - Allgemeine Regelung, Bosnien und Herzegowina u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 16041428 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 16041428 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA), Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung und Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die folgenden Vermerk trägt "Derogation — Decision No 1/2022 of the ESA-EU Customs Cooperation Committee of 19 October 2022" oder "Dérogation — Décision no 1/2022 du comité de coopération douanière AfOA-UE du 19 octobre 2022" erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Kambodscha, Kamerun, Komoren (ohne Mayotte), St Vincent und die Grenadinen u. a.
Für 16041428 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
16041428 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 160414 („Thunfische, Echter Bonito und Pelamide (Sarda spp.)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 16041428 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 16041428 ist im TARIC seit dem 01.01.2015 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.