Zolltarifnummer 1604144190andere
Gültig seit 01.01.2015
Die Zolltarifnummer 1604144190 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Einfuhrkontrollen
Control on illegal, unreported and unregulated fishing
Herkunft: ERGA OMNES
Fischereierzeugnisse, ausgenommen – aus Jungfischen und Larven gewonnene Aquakulturerzeugnisse; — lebende Zierfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; — Süßwasserfische, Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere; — Austern, Kammmuscheln, Miesmuscheln, Venusmuscheln, Herzmuscheln und Archenmuscheln, Quallen; — Fischlebern, Fischrogen, Fischmilch, Fischflossen (ausgenommen Flossen von Fischen der Klasse Chondrichthyes), Kopf, Schwanz, Fischblasen und andere genießbare Fischnebenerzeugnisse; — Schnecken, ausgenommen Meeresschnecken; Kaviarersatz dürfen nur nach Vorlage der gültigen Erklärung des IM-Importeurs aus der CATCH in die Union eingeführt werden, wie in Feld 11 der Fangbescheinigung vorgesehen. gegebenenfalls nach Vorlage der gültigen Fangbescheinigung/vereinfachten Fangbescheinigung/Wiederausfuhrbescheinigung aus der CATCH oder in Papierform aus der Union ausgeführt werden. gemäß Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1010/2009. Die Durchführungsverordnung (EU) 2022/1479 der Kommission enthält die ausführliche Liste der von diesen Anforderungen ausgenommenen Fischereierzeugnisse.
Ausfuhr (Export)
| Maßnahme | Ursprung |
|---|---|
| Control on illegal, unreported and unregulated fishing | ERGA OMNES |
Häufige Fragen zu 1604144190
1604144190 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Für 1604144190 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Kambodscha, Kamerun, Komoren (ohne Mayotte), St Vincent und die Grenadinen u. a.
Für 1604144190 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1604144190 ist einer von 4 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16041441 („in Pflanzenöl“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1604144190 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 1604144190 ist im TARIC seit dem 01.01.2015 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.