Zolltarifnummer 1604199310geräucherter Köhler, haltbar gemacht
Gültig seit 01.01.1993
Die Zolltarifnummer 1604199310 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 1604199310 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1604199310 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1604199310
1604199310 bezeichnet „geräucherter Köhler, haltbar gemacht“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Für 1604199310 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1604199310 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16041993 („Köhler (Pollachius virens)“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1604199310 erfasst speziell „geräucherter Köhler, haltbar gemacht“.
Die Einreihung 1604199310 ist im TARIC seit dem 01.01.1993 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.