Zolltarifnummer 1604204005curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch, Kamaboko, Algen, Yuba, Pflanzenöl, Zucker, Salz, Kartoffelstärke, Mononatriumglutamat und Würzstoffen
Gültig seit 21.11.2019
Die Zolltarifnummer 1604204005 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Singapur | 0% | |
| U177Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Derogation — Annex B(a) of Protocol Concerning the definition of the concept of ‘originating products’ and methods of administrative cooperation of the EU-Singapore FTA". | ||
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1604204005 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1604204005
1604204005 bezeichnet „curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch, Kamaboko, Algen, Yuba, Pflanzenöl, Zucker, Salz, Kartoffelstärke, Mononatriumglutamat und Würzstoffen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Singapur hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 097952. Rechtsgrundlage: Regulation 1927/19.
Für Waren mit Ursprung Singapur sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1604204005 Nachweise wie Ursprungsnachweis mit dem folgenden Wortlaut auf Englisch: "Derogation — Annex B(a) of Protocol Concerning the definition of the concept of ‘originating products’ and methods of administrative cooperation of the EU-Singapore FTA". erforderlich sein.
Für 1604204005 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1604204005 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16042040 („Sardellen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1604204005 erfasst speziell „curryhaltige Fischklößchen aus Fischfleisch, Currypulver, Weizenstärke, Salz, Zucker und Würzmischung; vierfarbige Klöße aus Fischfleisch, Kamaboko, Algen, Yuba, Pflanzenöl, Zucker, Salz, Kartoffelstärke, Mononatriumglutamat und Würzstoffen“.
Die Einreihung 1604204005 ist im TARIC seit dem 21.11.2019 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.