Zolltarifnummer 1604205010der Art Sardina pilchardus
Gültig seit 01.01.1997
Die Zolltarifnummer 1604205010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 21,5% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 7,5% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Südafrika | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Albanien | 6% | |
| Bosnien und Herzegowina | 6% | |
| Montenegro | 6% | |
| Tunesien | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1604205010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1604205010
1604205010 bezeichnet „der Art Sardina pilchardus“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Südafrika und Vietnam hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 4 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro und Tunesien hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091504, 091598, 091524 und 091201. Rechtsgrundlage: Regulation 0978/12, Decision 0001/94, Decision 1623/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Südafrika, Vietnam u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1604205010 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 1604205010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1604205010 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16042050 („Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1604205010 erfasst speziell „der Art Sardina pilchardus“.
Die Einreihung 1604205010 ist im TARIC seit dem 01.01.1997 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.