Zolltarifnummer 1604205019andere
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 1604205019 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 21,5% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 7,5% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Südafrika | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
| Albanien | 6% | |
| Bosnien und Herzegowina | 6% | |
| Montenegro | 6% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1604205019 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1604205019
1604205019 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Südafrika und Vietnam hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Albanien, Bosnien und Herzegowina und Montenegro hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091504, 091598 und 091524. Rechtsgrundlage: Regulation 0978/12, Decision 0001/94, Decision 1623/16 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Südafrika, Vietnam u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1604205019 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 1604205019 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1604205019 ist einer von 7 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16042050 („Sardinen, Boniten, Makrelen der Arten Scomber scombrus und Scomber japonicus, Fische der Art Orcynopsis unicolor“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1604205019 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 1604205019 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.