Zolltarifnummer 1604207030haltbar gemacht
Gültig seit 14.07.1998
Die Zolltarifnummer 1604207030 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Staaten des östlichen und südlichen Afrikas | 0% | |
| U067Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die folgenden Vermerk trägt "Derogation — Decision No 1/2022 of the ESA-EU Customs Cooperation Committee of 19 October 2022" oder "Dérogation — Décision no 1/2022 du comité de coopération douanière AfOA-UE du 19 octobre 2022" | ||
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: ERGA OMNES
Jedem Los von Rotem Thun, das in das Unionsgebiet eingeführt oder aus dem Unionsgebiet aus- oder wiederausgeführt wird, ist ein BCD oder, falls anwendbar, eine ICCAT-Umsetzerklärung oder eine validierte Wiederausfuhrbescheinigung für Roten Thun (BFTRC) beizufügen. Sind diese Unterlagen nicht vorhanden, ist die Einfuhr, Ausfuhr oder Wiederausfuhr verboten.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1604207030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1604207030
1604207030 bezeichnet „haltbar gemacht“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Staaten des östlichen und südlichen Afrikas hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 091618. Rechtsgrundlage: Decision 2251/22 und Regulation 2833/23.
Für Waren mit Ursprung Staaten des östlichen und südlichen Afrikas sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 1604207030 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1604207030 Nachweise wie Warenverkehrsbescheinigung EUR.1, die folgenden Vermerk trägt "Derogation — Decision No 1/2022 of the ESA-EU Customs Cooperation Committee of 19 October 2022" oder "Dérogation — Décision no 1/2022 du comité de coopération douanière AfOA-UE du 19 octobre 2022" erforderlich sein.
Für 1604207030 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1604207030 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16042070 („Thunfische, echter Bonito und andere Fische der Gattung Euthynnus“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1604207030 erfasst speziell „haltbar gemacht“.
Die Einreihung 1604207030 ist im TARIC seit dem 14.07.1998 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.