Zolltarifnummer 1604209019andere
Gültig seit 01.02.2011
Die Zolltarifnummer 1604209019 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 10,5% |
| Island | 10% |
| Vietnam | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1604209019 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1604209019
1604209019 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 3 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Island und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0978/12, Regulation 2842/72 und Decision 0753/20.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Island und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 1604209019 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1604209019 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16042090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1604209019 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 1604209019 ist im TARIC seit dem 01.02.2011 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.