Zolltarifnummer 1604209060Schwertfisch (Xiphias gladius)
Gültig seit 11.10.2000
Die Zolltarifnummer 1604209060 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 10,5% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 4,2% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Island | 3% | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Vietnam | 0% | |
| Färöer | 0% | |
| Island | 0% | |
| Norwegen | 3% | |
Einfuhrkontrollen
Einfuhrkontrolle — Lebensmittelsicherheit
Herkunft: ERGA OMNES
Jeder Menge Schwertfisch mit Ursprung in den Geltungsbereichen des IOTC-Übereinkommens (Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1984/2003), die in das Gebiet der Union eingeführt oder nach ihrer Einfuhr in die Union wieder in ein Drittland ausgeführt wird (entweder nach einer Einfuhr in die Union oder einer Wiederausfuhr aus einem Drittland), ist ein statistisches Dokument oder eine Wiederausfuhrbescheinigung beizufügen. Liegt das statistische Dokument oder die Wiederausfuhrbescheinigung nicht vor, so ist die Einfuhr von Schwertfisch in das Gebiet der Union untersagt.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1604209060 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1604209060
1604209060 bezeichnet „Schwertfisch (Xiphias gladius)“, eine Einreihung innerhalb der Position 1604 („Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 4 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Island und Vietnam hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Färöer, Island und Norwegen hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090681, 090798 und 090711. Rechtsgrundlage: Regulation 0978/12, Decision 0001/94, Decision 0753/20 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Island, Vietnam u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 1604209060 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 1604209060 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung und Antrag auf Präferenzbehandlung für Island erforderlich sein.
Für 1604209060 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1604209060 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16042090 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1604209060 erfasst speziell „Schwertfisch (Xiphias gladius)“.
Die Einreihung 1604209060 ist im TARIC seit dem 11.10.2000 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.