Zolltarifnummer 1605211020gefroren und geschält
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 1605211020 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Norwegen | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1605211020 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1605211020
1605211020 bezeichnet „gefroren und geschält“, eine Einreihung innerhalb der Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Norwegen hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 090745. Rechtsgrundlage: Regulation 1607/18.
Für Waren mit Ursprung Norwegen sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 1605211020 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1605211020 ist einer von 8 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 16052110 („in unmittelbaren Umschließungen mit einem Gewicht des Inhalts von 2 kg oder weniger“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1605211020 erfasst speziell „gefroren und geschält“.
Die Einreihung 1605211020 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.