Unterposition 160569andere
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 160569 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 26%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U088Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) | ||
| APS - Allgemeine Regelung | 18,2% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 7,8% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Japan | 13% | |
| Kanada | 0% | |
| Neuseeland | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
| Vietnam | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 160569 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 160569
160569 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 9 Maßnahmen für Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Japan u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 1006/11, Decision 0037/17, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Kanada: wiedereingeführte Waren, APS - Allgemeine Regelung, Europäischer Wirtschaftsraum, Japan u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 160569 Nachweise wie Ursprungserklärung über den Ursprung in der Europäischen Union im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) und Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Für 160569 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
160569 ist einer von 9 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Position 1605 („Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 160569 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 160569 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.