Unterposition 190220Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 190220 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1902 („Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 190220 insgesamt 4 untergeordnete Zolltarifnummern.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 190220
190220 bezeichnet „Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet)“, eine Einreihung innerhalb der Position 1902 („Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
190220 umfasst 4 Untercodes, darunter „mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend“, „mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend“ und „gekocht“ u. a.
Die Einreihung 190220 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
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