Position 1903Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen

Gültig seit 01.01.1972

Einordnung im Zolltarif
Position 1903
Tapiokasago und Sago aus anderen Stärken, in Form von Flocken, Graupen, Perlen, Krümeln und dergleichen

Die Zolltarifnummer 1903 ist im EU-Zolltarif als Position des Kapitels 19 („Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 6,4% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.

Einfuhr (Import)

Drittlandzoll (MFN)

6,4% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)

Ergänzende Maßeinheit

–

Präferenzzölle

Land / AbkommenZollsatz
Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren0%
U090Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
U091Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Ägypten0%
Algerien0% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)
APS - Allgemeine Regelung2,9% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Ceuta0%
Chile0% + 7,55 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Ecuador0%
Europäischer Wirtschaftsraum0% + 12,21 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung
Europäischer Wirtschaftsraum - Island0%
Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung
Färöer0% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)
GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung)0% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Island0% + 12,21 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island
Israel0%
Y864Aus dem Ursprungsnachweis geht hervor, dass die die Ursprungseigenschaft verleihende Herstellung nicht an einem Ort innerhalb der seit Juni 1967 unter israelischer Verwaltung stehenden Gebiete stattgefunden hat.
Japan0%
Jordanien0%
Kolumbien0%
Kosovo0%
Libanon0% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Melilla0%
Neuseeland0%
Norwegen0% + 12,21 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Y020Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen
Peru0%
Singapur0%
Südafrika0% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Südkorea (Republik Korea)0%
Syrien0% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Tunesien0% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)
Vietnam0%
Zentralamerika0%
Ukraine0%

Zollunion

Land / AbkommenZollsatz
Türkei0% + 15,10 EUR pro Dezitonne (100 kg)

Ähnliche Positionen zu 1903

1903 steht in Kapitel 19 „Zubereitungen aus Getreide, Mehl, Stärke oder Milch; Backwaren“. Auf derselben Ebene liegen 4 weitere Positionen, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:

CodeBeschreibung
1901Malzextrakt; Lebensmittelzubereitungen aus Mehl, Grobgrieß, Feingrieß, Stärke oder Malzextrakt, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 40 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lebensmittelzubereitungen aus Waren der Positionen 0401 bis 0404, ohne Gehalt an Kakao oder mit einem Gehalt an Kakao, berechnet als vollständig entfetteter Kakao, von weniger als 5 GHT, anderweit weder genannt noch inbegriffen
1902Teigwaren, auch gekocht oder gefüllt (mit Fleisch oder anderen Stoffen) oder in anderer Weise zubereitet, z. B. Spaghetti, Makkaroni, Nudeln, Lasagne, Gnocchi, Ravioli, Cannelloni; Couscous, auch zubereitet
1904Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen
1905Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren

Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission

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