Unterposition 190430Bulgur-Weizen
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 190430 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 1904 („Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 8,3% + 25,70 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 4,8% + 25,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Chile | 0% + 12,85 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% + 13,19 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Europäischer Wirtschaftsraum - Island | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Färöer | 0% + 25,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% + 25,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Island | 0% + 13,19 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y019Antrag auf Präferenzbehandlung für Island | ||
| Japan | 6,8% + 21,03 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Libanon | 0% + 25,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Norwegen | 0% + 13,19 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y020Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen | ||
| Singapur | 0% | |
| Südafrika | 0% + 25,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Südkorea (Republik Korea) | 0% | |
| Syrien | 0% + 25,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Tunesien | 0% + 25,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Vietnam | 0% | |
| Zentralamerika | 0% | |
| Ukraine | 0% | |
Zollunion
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Türkei | 0% + 25,70 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 190430 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 190430
190430 bezeichnet „Bulgur-Weizen“, eine Einreihung innerhalb der Position 1904 („Lebensmittel, durch Aufblähen oder Rösten von Getreide oder Getreideerzeugnissen hergestellt (z. B. Cornflakes); Getreide (ausgenommen Mais) in Form von Körnern oder Flocken oder anders bearbeiteten Körnern, ausgenommen Mehl, Grobgrieß und Feingrieß, vorgekocht oder in anderer Weise zubereitet, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollunionszoll“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 17 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Chile, Europäischer Wirtschaftsraum, Europäischer Wirtschaftsraum - Island u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Ukraine hinterlegt. Als „Customs Union Quota“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090087, 096720 und 090235. Rechtsgrundlage: Regulation 2031/01, Decision 0142/96, Regulation 0032/00 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Chile, Europäischer Wirtschaftsraum, Europäischer Wirtschaftsraum - Island u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 190430 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung, Antrag auf Präferenzbehandlung für Island und Antrag auf Präferenzbehandlung für Norwegen erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich, Weißrußland, Island u. a.
Für 190430 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
Die Einreihung 190430 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.