KN-Code 19054010Zwieback
Gültig seit 01.01.1993
Die Zolltarifnummer 19054010 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 1905 („Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Europäischer Wirtschaftsraum | ermäßigter Agrarteilbetrag | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Vietnam | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 19054010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 19054010
19054010 bezeichnet „Zwieback“, eine Einreihung innerhalb der Position 1905 („Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Europäischer Wirtschaftsraum und Vietnam hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0138/04 und Decision 0753/20.
Für Waren mit Ursprung Europäischer Wirtschaftsraum und Vietnam sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 19054010 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island und Liechtenstein.
Für 19054010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
19054010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 190540 („Zwieback, geröstetes Brot und ähnliche geröstete Waren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 19054010 erfasst speziell „Zwieback“.
Die Einreihung 19054010 ist im TARIC seit dem 01.01.1993 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.