Zolltarifnummer 1905902010Reispapier
Gültig seit 01.02.2016
Die Zolltarifnummer 1905902010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 1905 („Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Ausfuhr (Export)
Für den Code 1905902010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 1905902010
1905902010 bezeichnet „Reispapier“, eine Einreihung innerhalb der Position 1905 („Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Import control on genetically modified organisms (GMO) and products containing GMOs“ sind 2 Maßnahmen für China und alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0884/11.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China.
Für 1905902010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
1905902010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 19059020 („Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 1905902010 erfasst speziell „Reispapier“.
Die Einreihung 1905902010 ist im TARIC seit dem 01.02.2016 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.