Zolltarifnummer 2001905010ohne Zusatz von Zucker
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 2001905010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2001 („Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Algerien | 0% |
| Tunesien | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2001905010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2001905010
2001905010 bezeichnet „ohne Zusatz von Zucker“, eine Einreihung innerhalb der Position 2001 („Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Algerien und Tunesien hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0690/05 und Decision 0238/98.
Für Waren mit Ursprung Algerien und Tunesien sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2001905010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2001905010 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20019050 („Pilze“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2001905010 erfasst speziell „ohne Zusatz von Zucker“.
Die Einreihung 2001905010 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.