Zolltarifnummer 2001909719andere
Gültig seit 06.07.2018
Die Zolltarifnummer 2001909719 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2001 („Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 11,2% |
| Island | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2001909719 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2001909719
2001909719 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2001 („Gemüse, Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung und Island hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 0978/12 und Decision 0138/07.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung und Island sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2001909719 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2001909719 ist einer von 12 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20019097 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2001909719 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 2001909719 ist im TARIC seit dem 06.07.2018 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.