KN-Code 20031030andere
Gültig seit 01.01.1993
Die Zolltarifnummer 20031030 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2003 („Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 18,4% + 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Algerien | 0% + 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| APS - Allgemeine Regelung | 14,9% + 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| Chile | 11,1% + 166,50 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| Ecuador | 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% + 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| Kolumbien | 0% + 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| Peru | 0% + 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| Singapur | 0% |
| Tunesien | 0% + 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| Türkei | 0% + 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| Zentralamerika | 222,00 EUR pro Dezitonne (100 kg), Eingangspreissystem |
| Chile | 0% |
| Ecuador | 0% |
| Vietnam | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 20031030 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 20031030
20031030 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2003 („Pilze und Trüffeln, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ sind 2 Maßnahmen für Alle Drittländer und China hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 11 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile, Ecuador u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Chile, Ecuador und Vietnam hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 094286, 094284, 091957, 097527 und 098208. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0761/20, Decision 0690/05 u. a.
Für Waren mit Ursprung Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile, Ecuador u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 20031030 Nachweise wie Einfuhrlizenz AGRIM und Besondere Angaben auf der Einfuhrlizenz AGRIM erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: China, Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 20031030 ist die ergänzende Maßeinheit „Kilogramm“ anzugeben.
20031030 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200310 („Pilze der Gattung Agaricus“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20031030 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 20031030 ist im TARIC seit dem 01.01.1993 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.