Zolltarifnummer 2006009991Zuckermais (Zea mays var. saccharata)
Gültig seit 01.01.2002
Die Zolltarifnummer 2006009991 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2006 („Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren | 0% | |
| U090Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
| U091Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft | ||
| Europäischer Wirtschaftsraum | 0% + 9,12 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Europäischer Wirtschaftsraum - Island | 0% | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| Liechtenstein | 0% | |
| Schweiz | 0% | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2006009991 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2006009991
2006009991 bezeichnet „Zuckermais (Zea mays var. saccharata)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2006 („Gemüse, Früchte, Nüsse, Fruchtschalen und andere Pflanzenteile, mit Zucker haltbar gemacht (durchtränkt und abgetropft, glasiert oder kandiert)“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 5 Maßnahmen für Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Europäischer Wirtschaftsraum, Europäischer Wirtschaftsraum - Island, Liechtenstein u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0045/05 und Decision 0138/04.
Für Waren mit Ursprung Abkommen EU-Schweiz: wiedereingeführte Waren, Europäischer Wirtschaftsraum, Europäischer Wirtschaftsraum - Island, Liechtenstein u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 2006009991 Nachweise wie Warenverkehrsbescheinigung EUR. 1 - Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass im Feld 7 der Vermerk "no cumulation applied" angekreuzt ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Erklärung auf der Rechnung - Erklärung auf der Rechnung EUR-MED (vorbehaltlich der Bedingung, dass in der Erklärung der Vermerk "no cumulation applied" enthalten ist) über den Ursprung in der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen des Abkommens zwischen der Europäische Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft und Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island und Liechtenstein.
Für 2006009991 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2006009991 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20060099 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2006009991 erfasst speziell „Zuckermais (Zea mays var. saccharata)“.
Die Einreihung 2006009991 ist im TARIC seit dem 01.01.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.