KN-Code 20079130mit einem Zuckergehalt von mehr als 13|bis 30|GHT
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 20079130 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2007 („Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 20% + 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz | |
|---|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 16,5% + 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Chile | 16,5% + 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Ecuador | 0% | |
| Europäischer Wirtschaftsraum | 11,64% + 4,07 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Y021Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung | ||
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% + 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Kolumbien | 0% | |
| Peru | 0% | |
| Singapur | 0% | |
| Türkei | 0% + 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Zentralamerika | 0% | |
| Chile | 0% | |
| Südafrika | 10% + 2,10 EUR pro Dezitonne (100 kg) | |
| Türkei | 0% – 0% + 1,38 EUR pro Dezitonne (100 kg) (saisonal) | |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 20079130 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 20079130
20079130 bezeichnet „mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 2007 („Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 10 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Chile, Ecuador, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ sind 3 Maßnahmen für Chile, Südafrika und Türkei hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 091959, 091820 und 090208. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 0978/12, Decision 3016/24 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Chile, Ecuador, Europäischer Wirtschaftsraum u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Je nach Maßnahme und Ursprung können für 20079130 Nachweise wie Antrag auf EWR-Präferenzbehandlung erforderlich sein.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Island und Liechtenstein.
Für 20079130 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
20079130 ist einer von 2 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200791 („von Zitrusfrüchten“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20079130 erfasst speziell „mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 bis 30 GHT“.
Die Einreihung 20079130 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.