Zolltarifnummer 2007999752andere
Gültig seit 02.06.2012
Die Zolltarifnummer 2007999752 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2007 („Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Südafrika | 0% |
Einfuhrkontrollen
Entry into free circulation (restriction - feed and food)
Herkunft: Länder, für die nach dem Unfall von Tschernobyl Einfuhrbeschränkungen gelten
Die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr setzt die Vorlage eines ordnungsgemäß ausgefüllten Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokuments (GGED) gemäß Artikel 57 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2017/625 voraus, in dem bestätigt wird, dass die Sendung den geltenden Vorschriften nach Artikel 1 Absatz 2 der genannten Verordnung entspricht.
In Artikel 1 Absatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 der Kommission heißt es: Diese Verordnung gilt nicht für die folgenden Kategorien von Sendungen von Erzeugnissen, es sei denn, ihr Bruttogewicht übersteigt 10|kg frisches Erzeugnis oder 2|kg Trockenerzeugnis: a) Sendungen, die als Warenmuster, Laborproben oder Ausstellungsstücke versandt werden und nicht dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden; b) Sendungen, die im persönlichen Gepäck von Fahrgästen bzw. Passagieren für den eigenen Bedarf oder die eigene Verwendung mitgeführt werden; c) nicht kommerzielle Sendungen, die an natürliche Personen versandt werden und nicht dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden; d) Sendungen, die für wissenschaftliche Zwecke bestimmt sind. Bei Zweifeln bezüglich des Verwendungszwecks der in den Buchstaben b und c genannten Erzeugnisse liegt die Beweislast beim Eigentümer des persönlichen Gepäcks bzw. beim Empfänger der Sendung.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2007999752 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2007999752
2007999752 bezeichnet „andere“, eine Einreihung innerhalb der Position 2007 („Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Südafrika hinterlegt. Betroffenes Zollkontingent: 091822. Rechtsgrundlage: Decision 1623/16 und Regulation 0256/24.
Für Waren mit Ursprung Südafrika sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2007999752 ist eine Kontroll- oder Genehmigungsmaßnahme hinterlegt. Die Einzelheiten stehen in der Maßnahmen-Tabelle auf dieser Seite.
Für 2007999752 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2007999752 ist einer von 26 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20079997 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2007999752 erfasst speziell „andere“.
Die Einreihung 2007999752 ist im TARIC seit dem 02.06.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.