Zolltarifnummer 2007999760von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50|GHT oder mehr)
Gültig seit 02.06.2012
Die Zolltarifnummer 2007999760 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2007 („Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Einfuhr (Import)
Für den Code 2007999760 gelten derzeit keine Einfuhrmaßnahmen.
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2007999760 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 2007999760
2007999760 bezeichnet „von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)“, eine Einreihung innerhalb der Position 2007 („Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Frucht- oder Nussmuse und Frucht- oder Nusspasten, durch Kochen hergestellt, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Für 2007999760 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2007999760 ist einer von 26 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20079997 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2007999760 erfasst speziell „von tropischen Früchten (einschließlich Mischungen mit einem Gehalt an tropischen Früchten und tropischen Nüssen von 50 GHT oder mehr)“.
Die Einreihung 2007999760 ist im TARIC seit dem 02.06.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.