KN-Code 20083051Segmente von Pampelmusen und Grapefruits
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 20083051 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 15,2%. Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Algerien | 0% |
| APS - Allgemeine Regelung | 11,7% |
| Chile | 0% |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% |
| Mexiko | 0% |
| Singapur | 0% |
| Südafrika | 0% |
| Tunesien | 3% |
| Türkei | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 20083051 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 20083051
20083051 bezeichnet „Segmente von Pampelmusen und Grapefruits“, eine Einreihung innerhalb der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 9 Maßnahmen für Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. hinterlegt. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Decision 0690/05, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung Algerien, APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 20083051 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
20083051 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200830 („Zitrusfrüchte“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20083051 erfasst speziell „Segmente von Pampelmusen und Grapefruits“.
Die Einreihung 20083051 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.