KN-Code 20085051mit einem Zuckergehalt von mehr als 15|GHT
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 20085051 ist im EU-Zolltarif als KN-Code der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Der Drittlandzollsatz (MFN) beträgt 25,6% + 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen — teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| APS - Allgemeine Regelung | 22,1% + 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Chile | 11% + 2,10 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung) | 0% + 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Mexiko | 0% + 0,00 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Singapur | 0% |
| Südafrika | 0% |
| Zentralamerika | 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
| Türkei | 0% + 4,20 EUR pro Dezitonne (100 kg) |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 20085051 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Häufige Fragen zu 20085051
20085051 bezeichnet „mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT“, eine Einreihung innerhalb der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Drittlandzoll (MFN)“ ist eine Maßnahme für alle Länder (ERGA OMNES) hinterlegt. Als „Zollkontingent (nicht-präferenziell)“ ist eine Maßnahme für Alle Drittländer hinterlegt. Als „Präferenzzoll“ sind 7 Maßnahmen für APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Mexiko u. a. hinterlegt. Als „Präferenzzollkontingent“ ist eine Maßnahme für Türkei hinterlegt. Betroffene Zollkontingente: 090092 und 090212. Rechtsgrundlage: Regulation 2204/99, Regulation 1988/20, Regulation 0978/12 u. a.
Für Waren mit Ursprung APS - Allgemeine Regelung, Chile, GSP+ (eine Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung), Mexiko u. a. sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt — teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Von einzelnen Einfuhrmaßnahmen ausgenommen sind: Russische Föderation, Vereinigtes Königreich und Weißrußland.
Für 20085051 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
20085051 ist einer von 6 einreihungsfähigen Codes unterhalb der Unterposition 200850 („Aprikosen/Marillen“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 20085051 erfasst speziell „mit einem Zuckergehalt von mehr als 15 GHT“.
Die Einreihung 20085051 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.