Unterposition 200860Kirschen
Gültig seit 01.01.1972
Die Zolltarifnummer 200860 ist im EU-Zolltarif als Unterposition der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Als Unterposition bündelt 200860 insgesamt 8 untergeordnete Zolltarifnummern. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 18,4 % und 25,6 %.
KN-Codes
Häufige Fragen zu 200860
200860 bezeichnet „Kirschen“, eine Einreihung innerhalb der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
200860 umfasst 8 Untercodes, darunter „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger“, „andere“ und „mit einem vorhandenen Alkoholgehalt von 11,85 % mas oder weniger“ u. a. Der Drittlandzoll der einreihungsfähigen Untercodes liegt zwischen 18,4 % und 25,6 %.
Die Einreihung 200860 ist im TARIC seit dem 01.01.1972 gültig und aktuell in Kraft.
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