Zolltarifnummer 2008999930Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke
Gültig seit 01.01.2005
Die Zolltarifnummer 2008999930 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Liechtenstein | 0% |
| Schweiz | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2008999930 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2008999930
2008999930 steht in KN-Code 20089999 „andere“. Auf derselben Ebene liegen 9 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2008999911 | blanchierte Weinblätter der Gattung Karakishmish in Salzlake mit einem Gehalt an: - Salz von mehr als 6 GHT, - Säure ausgedrückt als Citronensäuremonohydrat von 0,1 GHT oder mehr, jedoch nicht mehr als 1,4 GHT; - auch mit nicht mehr als 2000 mg/kg Natriumbenzoat gemäß CODEX STAN 192-1995 zur Verwendung bei der Herstellung von mit Reis gefüllten Weinblättern |
| 2008999919 | andere |
| 2008999920 | Hopfentriebe und ähnliche genießbare Pflanzenteile |
| 2008999935 | gefrorenes Acai-Beeren-Fruchtfleisch: -hydratisiert und pasteurisiert -durch Zugabe von Wasser von den Kernen gelöst -mit einem Brix-Wert von weniger als 6 und -und einem Zuckergehalt von weniger als 5,6 % |
| 2008999950 | Wassermelonenkerne (egusi, Citrullus spp.) und daraus hergestellte Erzeugnisse |
| 2008999960 | Feigen |
| 2008999979 | Paprika (Gemüsepaprika oder andere Sorten) (Capsicum spp.) |
| 2008999980 | Curryblätter (Bergera/Murraya koenigii) (gefroren) |
| 2008999990 | andere |
Häufige Fragen zu 2008999930
2008999930 bezeichnet „Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke“, eine Einreihung innerhalb der Position 2008 („Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht, auch mit Zusatz von Zucker, anderen Süßmitteln oder Alkohol, anderweit weder genannt noch inbegriffen“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Liechtenstein und Schweiz hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0658/07 und Decision 0309/02.
Für Waren mit Ursprung Liechtenstein und Schweiz sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2008999930 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2008999930 ist einer von 10 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20089999 („andere“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2008999930 erfasst speziell „Flocken und Pulver, auch mit Zusatz von Stärke“.
Die Einreihung 2008999930 ist im TARIC seit dem 01.01.2005 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
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Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.