Zolltarifnummer 2009493010in Pulverform
Gültig seit 01.06.2002
Die Zolltarifnummer 2009493010 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Liechtenstein | 0% |
| Schweiz | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2009493010 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2009493010
2009493010 steht in KN-Code 20094930 „mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2009493091 | Ananassaft, nicht in Pulverform: - mit einem Brixwert von mehr als 20, jedoch nicht mehr als 67, - einem Wert von mehr als 30 EUR für 100 kg Eigengewicht, - mit Zusatz von Zucker zur Verwendung bei der Herstellung von Erzeugnissen der Nahrungsmittel- oder Getränkeindustrie |
| 2009493099 | anderer |
Häufige Fragen zu 2009493010
2009493010 bezeichnet „in Pulverform“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Liechtenstein und Schweiz hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0658/07 und Decision 0309/02.
Für Waren mit Ursprung Liechtenstein und Schweiz sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2009493010 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2009493010 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20094930 („mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2009493010 erfasst speziell „in Pulverform“.
Die Einreihung 2009493010 ist im TARIC seit dem 01.06.2002 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.