Zolltarifnummer 2009813150in Pulverform
Gültig seit 01.01.2012
Die Zolltarifnummer 2009813150 ist im EU-Zolltarif als TARIC-Code der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) eingeordnet und zählt zum Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“). Für Ursprungswaren aus bestimmten Ländern bestehen Präferenzregelungen – teilweise zum Zollsatz 0 %.
Einfuhr (Import)
Präferenzzölle
| Land / Abkommen | Zollsatz |
|---|---|
| Liechtenstein | 0% |
| Schweiz | 0% |
Ausfuhr (Export)
Für den Code 2009813150 gelten derzeit keine Ausfuhrmaßnahmen.
Ähnliche Zolltarifnummern zu 2009813150
2009813150 steht in KN-Code 20098131 „mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend“. Auf derselben Ebene liegen 2 weitere Zolltarifnummern, die bei der Abgrenzung zuerst in Betracht kommen:
| Code | Beschreibung |
|---|---|
| 2009813110 | Cranberrysaft-Konzentrat (Vaccinium macrocarpon): - mit einem Brixwert von 40 oder mehr, jedoch nicht mehr als 66, - in unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von 50 Litern oder mehr |
| 2009813190 | anderer |
Häufige Fragen zu 2009813150
2009813150 bezeichnet „in Pulverform“, eine Einreihung innerhalb der Position 2009 („Saft aus Früchten, Nüssen (einschließlich Traubenmost und Kokosnusswasser) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln“) im Abschnitt IV („Waren der Lebensmittelindustrie; Getränke, alkoholische Flüssigkeiten und Essig; Tabak“).
Als „Präferenzzoll“ sind 2 Maßnahmen für Liechtenstein und Schweiz hinterlegt. Rechtsgrundlage: Decision 0658/07 und Decision 0309/02.
Für Waren mit Ursprung Liechtenstein und Schweiz sind Präferenzmaßnahmen hinterlegt – teilweise zum Satz 0 %. Erforderlich ist ein gültiger Präferenznachweis.
Für 2009813150 ist keine besondere ergänzende Maßeinheit vorgesehen.
2009813150 ist einer von 3 einreihungsfähigen Codes unterhalb der KN-Code 20098131 („mit einem Wert von mehr als 30 € für 100 kg Eigengewicht, zugesetzten Zucker enthaltend“). Die richtige Einreihung richtet sich nach der genauen Beschaffenheit der Ware; 2009813150 erfasst speziell „in Pulverform“.
Die Einreihung 2009813150 ist im TARIC seit dem 01.01.2012 gültig und aktuell in Kraft.
Stand: August 2026 · Quelle: TARIC der Europäischen Kommission
Disclaimer
Die bereitgestellten Angaben beruhen auf einer Aufbereitung der öffentlich zugänglichen TARIC-Daten der Europäischen Kommission und dienen ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken. Für Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität und Verwendbarkeit der Informationen wird keine Gewähr oder Haftung übernommen. Maßgeblich und rechtsverbindlich sind ausschließlich die jeweils einschlägigen unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften sowie die zollrechtliche Beurteilung und Zollanmeldung im Einzelfall. Die Angaben stellen keine rechtliche, steuerliche oder zollrechtliche Beratung dar und ersetzen eine solche nicht.